… bei Ihrer Wartungs- und Inspektionspflicht für Industrie- und Parkbauten
Als Eigentümer oder Betreiber eines Bauwerkes aus Stahlbeton unterliegen Sie der Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton e.V., Berlin (DAfStb).
In die kommende Neufassung dieser Richtlinie – die dann Instandhaltungsrichtlinie heißen wird – sind nun auch die Aspekte “Wartung, Inspektion und Verbesserung“ zusätzlich aufgenommen worden.
Somit wird eine grundsätzliche Vorgehensweise zur Planung und Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen vorgegeben. Bauherr und sachkundige Planer werden also in die Pflicht genommen, ein Wartungs- und Inspektionskonzept zu erstellen. Die Ausführung und Überwachung der Wartung und Inspektion obliegt dann dem Betreiber bzw. Bauherrn.
Die mit der Inspektion beauftragten Personen oder Gesellschaften sind jedoch häufig nicht in der Lage – ohne gründliche Reinigung der Flächen – eine Untersuchung auf Risse oder Beschädigungen der Beschichtung oder Betonsubstanz durchzuführen.
Um Sie bei der verpflichtenden Instandhaltung Ihres Gebäudes zu unterstützen, haben wir unser Angebot (über die Instandsetzung und Beschichtung hinaus) um den Bereich Industrie- & Parkbautenservice erweitert.
Hier möchten wir Ihnen verschiedene Bausteine zur Reinigung und Wartung an die Hand geben. Vom vollständigen Wartungskonzept mit Begehungen und Inspektionsbericht inkl. Reinigung über die Wartung von Anlagen zum kathodischen Korrosionsschutz bis hin zu Empfehlungen hinsichtlich rechtlicher (z.B. Brandschutz oder Trittsicherheit) oder finanzieller Aspekte (z.B. Beleuchtungskosten).
Gerne übernehmen wir auch “nur“ die Inspektions- oder Grundreinigung für die mit der Wartung beauftragten Firmen.